Die Kündigung der Rechtsschutzversicherung

Da es im heutigen Leben zu immer mehr Streitigkeiten kommt, sollte die Rechtsschutzversicherung kündigen nach Möglichkeit vermieden werden. Bleibt der Weg zu einer Kündigung nicht aus, gibt es vier mögliche Formen. Eine erste Möglichkeit gibt es mit dem Widerruf der Versicherung, wenn diese gerade frisch abgeschlossen wurde. Nach der Unterschrift auf der Police und dem Erhalt aller Unterlagen bleiben zum Widerruf maximal 14 Tage. Wird dieser eingereicht, ist eine Angabe von Gründen nicht zwingend erforderlich.

Die Rechtsschutzversicherung kündigen ist in der Regel möglich, wenn die Laufzeit vom Versicherungsvertrag endet. Dann muss die Kündigung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft spätestens drei Monate vor dem Ende des Vertrages vorliegen. Läuft der Vertrag über einen längeren Zeitraum von mehreren Jahren, greift eine Änderung, die für das Versicherungsvertragsgesetz mit Beginn des Jahres 2009 erlassen wurde. Inzwischen ist es dadurch möglich, die Rechtsschutzversicherung kündigen zum Ende des dritten Jahres durchzuführen. Davon betroffen sind auch Verträge, die vor dem Jahr 2009 abgeschlossen wurden und zugleich Verträge mit einer Laufzeit von fünf Jahren. So können Verträge auch zum Ende des vierten oder fünften Versicherungsjahres gekündigt werden. Von Bedeutung ist jedoch dabei, dass Versicherungsnehmer sich auf die neue Regelung des Versicherungsvertragsgesetzes berufen.

Außerdem gibt es bei der Rechtsschutzversicherung kündigen die Möglichkeit von einem Sonderkündigungsrecht, wenn die Beiträge angepasst werden. Diese Möglichkeit wurde durch die Neuregelung vom Versicherungsvertragsgesetz geschaffen. Ferner gibt es die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung, wenn zwei Schadensfälle innerhalb eines Jahres erfolgt sind. Dabei kommt unter Umständen eine anteilige Rückzahlung bereits gezahlter Prämien in Betracht.

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